Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Am 13.12.2022 hat der Gemeinderat beschlossen einen neuen Flächennutzungsplan als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde aufzustellen.

Der Eglinger Flächennutzungsplan wird aus der eigentlichen Planzeichnung, der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht bestehen und auch die landschaftsplanerischen Aspekte darstellen.

 

Aufgaben des Flächennutzugsplans

Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Gemeinde Egling. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan bildet somit den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung und andere räumliche Planungen in der Gemeinde Egling.

Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Flächen für den Allgemeinbedarf, Gewerbegebiete und Sondergebiete dargestellt. Nicht bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich u.a. in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen. Auch das Hauptstraßennetz und die überörtlichen Straßen sind dargestellt.

Im Flächennutzungsplan sollen darüber hinaus auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen u.a. Fachplanungen vermerkt oder gekennzeichnet werden, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Egling von Belang sind.

 

(Aus-)Wirkungen des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung der Gemeinde Egling, also für Bebauungspläne nach § 9 BauGB, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und keine entgegenstehenden Planungsziele verfolgen dürfen. Der Flächennutzungsplan ist zudem gegenüber anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange verbindlich. Ihre räumlichen Planungen dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.

Für die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere alle Eglinger*innen und alle Betriebe im Gemeindegebiet, entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Beispielsweise können Ansprüche auf eine Baugenehmigung nicht direkt aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden. Allerdings wird der Flächennutzungsplan für die Beurteilung bestimmter Vorhaben herangezogen.

 

Änderungen (Aktualisierungen) des Flächennutzungsplans

Der vorangehende Flächennutzungsplan war fast 30 Jahre wirksam und hat zwischenzeitlich 18 Änderungsverfahren durchlaufen. Der neue Flächennutzungsplan besitzt einen Planungshorizont von ca. 15 – 20 Jahren. Sollten die Planungsziele des neuen Flächennutzungsplans bis dahin nicht umgesetzt werden können, so gilt der Plan weiterhin. In einigen Bereichen im Gemeindegebiet werden auch nach Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplanes neue und unvorhersehbare Entwicklungen eintreten, so dass der Flächennutzungsplan in diesen Bereichen geändert werden muss. Über diese Änderungen entscheidet auch zukünftig der Gemeinderat. Die Öffentlichkeit wird dabei beteiligt, ebenso andere Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

Verfahren und Planungsablauf des Flächennutzungsplanes

Nach dem am 13.12.2022 gefassten Beschluss des Gemeinderates zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erarbeitet das beauftragte Planungsbüro in enger Abstimmung mit der Gemeinde einen ersten Entwurf. Dieser wird wie auch alle anderen gemeindlichen Bauleitplanverfahren im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus Egling und auf der gemeindlichen Homepage zur Einsicht bereitgestellt. Im Rahmen dieser einmonatigen Auslegung können ALLE Einwohner, Grundstückseigentümer und Interessierte ihre Anregungen zur Planung bei der Gemeinde einreichen. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen eines Abwägungsverfahrens im Anschluss über die eingegangenen Stellungnahmen.

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung werden auch die, durch die Planung betroffenen, Behörden und Träger öffentlicher Belange über das Verfahren informiert und um Stellungnahme gebeten. Die vom Gemeinderat befürworteten Stellungnahmen werden im Anschluss in die Planung eingearbeitet und diese mindestens noch ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt.

 

Auch wenn sich die Gemeinde noch ganz am Anfang der Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes befindet, möchten wir Ihnen bereits jetzt die Möglichkeit geben, sich konstruktiv im Planungsverfahren einzubringen. Für Ihre Wünsche und Anregungen können Sie den beiliegenden Fragebogen auf der Rückseite nutzen. Senden Sie diesen gern bis 31.03.2023 ausgefüllt an die Gemeinde Egling, Rathausstraße 2, 82544 Egling oder per Mail an bauamt@egling.de .

 

Auf der Homepage der Gemeinde Egling werden wir Sie regelmäßig über die aktuellen Planungsstände bei der Flächennutzungsplanaufstellung unter www.egling.de Bauen und Wohnen informieren.

 

Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen an der Entwicklung unserer schönen Gemeinde arbeiten zu können.