Neuaufstellung Flächennutzungsplan - Bekanntmachung 1. Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet Egling beschlossen.

 

Das Planungsgebiet umgrenzt das gesamte Gemeindegebiet Egling.

 

Ziel der Planung ist es, des rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1993, mit bereits 7 rechtswirksamen Änderung über 30 Teilbereiche zu überarbeiten und neu aufzustellen. Ebenso soll der Landschaftsplan integriert und neu aufgestellt werden. Dies soll eine zukunftsorientierte Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung, mit einem Planungshorizont von 15 Jahren, garantieren..

 

In der Sitzung vom 17.10.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) bestimmt.

 

Folgende Unterlagen liegen vor:

  • Entwurf, Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan in der Fassung vom 11.09.2023

 

Der Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in der Fassung vom 11.09.2023 mit den entsprechenden Unterlagen liegt in der Zeit vom

 

26.10.2023 - 15.01.2024

 

in der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling öffentlich aus.

 

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.egling.de im oben angegebenen Zeitraum einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter www.egling.de öffentlich ausliegt.